Hintergrund-Informationen zur Wartezeit
Patient*innen haben einen Anspruch auf eine psychotherapeutische Sprechstunde (Erstgespräch) als zeitnahen niedrigschwelligen Zugang zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung innerhalb von 4 Wochen nach Kontaktaufnahme. Die Sprechstunde dient zur Abklärung, ob bei Dir der Verdacht auf eine krankheitswertige Störung vorliegt und ob weitere fachspezifische Hilfen im System der Gesetzlichen Krankenversicherung notwendig sind. Vor einer psychotherapeutischen Behandlung musst Du immer eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen.
Durch diese in §11 der Psychotherapie-Richtlinie gesetzlich festgelegte Regelung muss die Psychotherapeutische Praxis pro Woche mindestens 100 Minuten Psychotherapeutische Sprechstundentermine vorhalten - dies entspricht ca. 2 „Erstgesprächen“ pro Woche. Diese "Erstgespräche" gehen jedoch zu Lasten der regulären Psychotherapietermine, so dass sich die Wartezeiten für eine reguläre Psychotherapie seit dem 01.04.2017 deutlich verlängert haben.
So kann es passieren, dass es bis zu 12 Monaten dauern kann, bis Du mit der Verhaltenstherapie beginnen kannst!
Umso „ärgerlicher“ ist es, wenn Du einen fest vereinbarten Sprechstunden-Termin nicht wahrnimmst. Dies geht dann zu Lasten der Patient*innen , die dringend auf einen Therapieplatz warten!
Diese Situation ist nicht nur Dich und die anderen Patient*innen unzumutbar, sondern auch für uns als Psychotherapeutische Praxis. Insofern planen wir mittelfristig, auch Termine im Vormittagsbereich anzubieten, um die sehr lange Warteliste abbauen und zeitnah Therapie-Termine anbieten zu können. Aktuell sind jedoch nicht nur die Vormittagstermine, sondern auch die „frühen“ Nachmittagszeiten problematisch, d.h. feste Therapietermine um 12.00 Uhr oder 13.00 Uhr.
Dabei wird die Bereitschaft von Familien und Betreuungseinrichtungen, Behandlungszeiten vormittags und im frühen Nachmittagsbereich wahrzunehmen auch oft durch den „Schuldruck“ massiv verhindert. Unsere Arbeitszeiten als Psychotherapeutische Praxis sind aber in den Kernzeiten genauso anzusehen, wie diejenigen anderer ärztlich-therapeutischer Kolleg*innen.
Hier wünschen wir uns mehr Verständnis bei der Terminvergabe – nicht alle Therapien können im "mittleren" und "späteren" Nachmittagsbereich stattfinden.