Psychotherapie-Gutachten
Bei Antragstellung auf die Finanzierung einer Langzeittherapie durch die gesetzlichen Krankenkassen sowie die Beihilfestellen wird im Rahmen des Gutachterverfahrens geprüft, ob die inhaltlichen Voraussetzungen gegeben sind, um eine Psychotherapie richtliniengerecht und erfolgversprechend durchzuführen.
Hierfür wird der vom beantragenden Therapeuten erstellte Therapieantrag anonym einem unabhängigen Gutachter vorgelegt. Die Gutachter werden nach Prüfung der zu erfüllenden Voraussetzungen (z.B. langjährige eigene Tätigkeit als Psychotherapeut im entsprechenden Therapieverfahren, als Supervisor und Dozent in der Psychotherapieausbildung etc.) von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) als Psychotherapie-Gutachter für diese Aufgabe ernannt.
Seit dem 01.01.2018 bin ich als Gutachter für Verhaltenstherapie bei Kindern und Jugendlichen (Einzel- und Gruppentherapie) durch die KBV in Berlin bestellt worden. Bundesweit sind lediglich 66 Gutachter*innen für den Zeitraum von 5 Jahren ernannt worden.