Ablauf einer Psychotherapie
Psychotherapeutische Sprechstunde
Nach einer telefonischen Terminvereinbarung (Freitags in der Zeit von 13.30 bis 16.50 Uhr) erfolgt zunächst immer die Durchführung einer psychotherapeutischen Sprechstunde. Dieser Termin dauert mit Dir und Deinen Sorgeberechtigen ca. 50 bis 100 Minuten und dient einer ersten und orientierende Einschätzung Deiner Problematik. Sofern nicht alle notwendigen Informationen in einem Termin erhoben werden können, besteht die Möglichkeit, den Sprechstundentermin insgesamt 5 x 50 Minuten durchzuführen. Dabei können auch 2 der 5 Einheiten alleine mit Deinen Bezugspersonen stattfinden.
Als Ergebnis der Psychotherapeutischen Sprechstunde erhältst Du einen kurzen Bericht (PTV11-Formular), in dem die wichtigsten Informationen zusammengefasst sind. Weiterhin bekommst Du ein Informationsblatt mit allgemeinen Informationen zur psychotherapeutischen Versorgung (PTV10-Formular) in unserem Gesundheitssystem.
Probatorische Sitzungen
Sofern Du als Ergebnis der Psychotherapeutischen Sprechstunde eine Therapieempfehlung erhalten hast, erfolgt dann die Durchführung der sog. probatorischen Sitzungen. Diese "Probestunden" dienen zur vertieften Erfassung Deiner Probleme und zur Durchführung verschiedener diagnostischer Maßnahmen (z.B. testpsychologische Untersuchung, Erhebung der Lebensgeschichte, Verhaltensanalyse). Auch geht es darum, schrittweise eine gute therapeutische Beziehung zwischen uns zu entwickeln.
Es können insgesamt 6 probatorische Sitzungen durchgeführt werden, wobei verpflichtend mindestens 2 Sitzungen absolviert werden müssen.
Nachdem alle notwendigen Informationen erhoben worden sind, erfolgt im Rahmen eines gemeinsamen Gespräches mit Dir und Deinen Sorgeberechtigen eine Aufklärung zur Deiner Diagnose, Deinen Therapiezielen und den damit verbundenen therapeutischen Maßnahmen sowie zu verschiedenen organisatorischen Punkten einer Therapie.
Sofern Du und Deine Sorgeberechtigen nach dieser informierten Aufklärung in die Psychotherapie einwilligen, erfolgt eine Antragstellung durch die Psychotherapeutische Praxis beim jeweiligen gesetzlichen oder privaten Kostenträger.
Psychologische Diagnostik
Zu den Standards der Psychotherapeutischen Praxis gehört die wiederholte Anwendung störungsspezifischer psychologischer Testverfahren.
Während der probatorischen Sitzungen erfolgt immer eine psychologische Baseline-Diagnostik. Im Verlauf der genehmigten Psychotherapie erfolgen zu festgelegten Zeitpunkten testpsychologische Verlaufsuntersuchungen. Kurz vor Beendigung der Kurzzeit- oder Langzeittherapie erfolgt eine testpsychologische Abschlussuntersuchung.
Unser Anspruch ist es, Dich und Deine Sorgeberechtige über die erzielen Testergebnisse umfassend zu informieren. Zur Anwendung kommen häufig störungsspezifische klinische Fragebögen z.B. zu Ängsten, Depression der zur Emotionsregulation. Weiterhin werden Elternfragebögen und bei Bedarf auch Intelligenztests angewendet.
Konsiliarbericht
Zum Ausschluss einer körperlichen Grunderkrankung ist die Vorlage eines ärztlichen Konsiliarberichts für alle psychotherapeutischen Praxen vorgeschrieben.
Hierzu erhältst Du von uns einen Überweisungsschein für Deinen Haus- oder Kinderarzt. Der ärztliche Kollege wird hierdurch gebeten, körperliche Ursachen vor Aufnahme der Psychotherapie auszuschließen.
Hierzu geben wir Dir einen Blanko-Konsiliarbericht mit, den der Haus- oder Kinderarzt ausfüllen muss. Diesen Bericht benötigen wir dann vor der Antragstellung bei der Krankenkasse von Dir zurück.
Antragstellung an die Krankenkasse
Die Antragstellung für die geplante Psychotherapie erfolgt durch die Psychotherapeutische Praxis. Hierzu bereiten wir alle notwendigen Formulare vor und lassen diese dann von Dir und/oder Deinen Sorgeberechtigten unterschreiben. Zusammen mit dem Konsiliarbericht schicken wir dann alle Unterlagen an Deine Krankenkasse.
Diese genehmigt dann die beantragte Psychotherapie i.d.R. innerhalb von 3 bis 5 Wochen, manchmal jedoch auch deutlich schneller.
Üblicherweise beginnen wir dann schon vor der Genehmigung mit den beantragten Therapiesitzungen, um den Behandlungsablauf nicht zu unterbrechen. Hierdurch besteht kein finanzielles Risiko für Dich oder Deine Eltern, sondern lediglich für die Praxis.
Kurzzeittherapie
Die Kurzeittherapie ist durch die Psychotherapierichtlinie "künstlich" in 2 Abschnitte unterteilt worden.
In der Kurzzeittherapie 1 können 12 Einzelsitzungen und 3 Bezugspersonensitzungen durchgeführt werden. Dann muss durch die Psychotherapeutische Praxis ein erneuter Antrag an die Krankenkasse gestellt werden, um im Rahmen der Kurzeittherapie 2 erneut 12 Einzelsitzungen und 3 Bezugspersonensitzungen durchführen zu können.
Die Therapiesitzungen finden wöchentlich statt, auch in den Ferien. Bezugspersonensitzungen erfolgen i.d.R. nach Bedarf, typischerweise ca. alle 4-8 Wochen.
Eine Kurzzeittherapie kann in eine Langzeittherapie umgewandelt werden.
Langzeittherapie
Eine Langzeittherapie umfasst insgesamt 60 Einzelsitzungen und 15 Bezugspersonensitzungen. Sie kann entweder direkt nach den probatorischen Sitzungen beantragt werden oder auch aus einer Kurzzeittherapie heraus umgewandelt werden. Die bereits in der Kurzzeittherapie erbrachten Einheiten werden dabei auf das obige Gesamtkontingent angerechnet.
Auch hier erfolgen die Therapiesitzungen wöchentlich, typischerweise auch innerhalb der Ferien. Die Bezugspersonensitzungen finden ca. alle 4-8 Wochen statt.
Eine Langzeittherapie kann lediglich einmalig um 20 weitere Einzelsitzungen und 5 Bezugspersonensitzungen fortgeführt werden. Danach ist das Höchstkontingent einer Verhaltenstherapie erreicht und weitere Sitzungen sind nicht mehr möglich.
Rezidivprophylaxe
Am Ende einer Langzeittherapie kann ein festgelegter Anteil der genehmigten Therapiesitzungen für die Rezidivprophylaxe reserviert werden. Dieser Stundenanteil kann dann auf max. 2 Jahre gestreckt werden, um einem Rückfall vorzubeugen.
Hierzu wird der Abstand zwischen den Sitzungen deutlich verlängert, z.B. auf 1- bis 2-monatige Abstände.