Kostenübernahme
Während die gesetzlichen Krankenkassen alle mit einer Richtlinientherapie verbundenen Kosten übernehmen, weichen die Leistungen der Beihilfestellen und vor allem der privaten Krankenkassen erheblich voneinander ab.
Untenstehend informieren wir über die verschiedenen Kostenübernahmemöglichkeiten.
Gesetzliche Krankenversicherung
Alle Leistungen der Verhaltenstherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bitte lege hierfür jeweils zum ersten Termin eines Quartals Deine Krankenversicherungskarte vor.
Die Psychotherapeutische Praxis rechnet dann vierteljährlich mit der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein ab und Deine Krankenkasse bezahlt alle Leistungen. Eine Eigenbeteiligung durch Dich oder Deine Eltern fällt nicht an.
Beamtenrechtliche Beihilfe
Das Kostenübernahmeverfahren der Beihilfestellen ist ähnlich dem der gesetzlichen Krankenversicherung. Du musst jedoch selber die Antragsformulare bei der Beihilfestelle besorgen und mit in die Psychotherapeutische Praxis nehmen.
Häufig sind bis zu 10 Einzelsitzungen genehmigungsfrei. Für längere Therapien muss analog zur gesetzlichen Krankenversicherung ein gutachterlicher Bericht erstellt werden. Die Beihilfestelle genehmigt dann auf Grundlage dieses Gutachtens. Die Kostenübernahme erfolgt dann ab dem Genehmigungsdatum des Beihilfe-Bescheides.
Die Psychotherapeutische Praxis schließt dann vor Beginn der probatorischen Sitzungen mit Dir bzw. Deinen Eltern einen Behandlungsvertrag. Die Abrechnung erfolgt monatlich durch Übersendung der Liquidation, die dann innerhalb von 2 Wochen ohne Abzüge beglichen werden muss. Der Beihilfeberechtige reicht die Liquidation dann mit dem Ziel der Erstattung an die Beihilfestelle und ggf. an die private Zusatz-Krankenversicherung ein.
Bitte beachte, dass wir eine Beihilfe- und Privat-Abrechnung mit dem 3,5-fachen Steigerungssatz durchführen, der ggf. nicht in voller Höhe durch die jeweiligen Kostenträger erstattet wird. Eventuell ist dann mit einer Eigenbeteiligung zu rechnen. Wir empfehlen diesbezüglich eine vorherige Kontaktaufnahme zur Beihilfestelle bzw. privaten Zusatz-Krankenversicherung.
Hochproblematisch ist dagegen, dass alle kinder- und jugendlichenpsychotherapeutischen Praxen gem. Bundesbeihilfeverordnung nur noch Jugendliche bis 18 Jahre behandeln dürfen. Dies widerspricht unserer berufsrechtlichen Behandlungserlaubnis, welche eine Behandlungsmöglichkeit grundsätzlich bis zum Ende des 21. Lebensjahres einschließt.
Daneben gibt es im Vergleich zum System der Gesetzlichen Krankenversicherung einen weiteren deutlichen Nachteil: Die Beihilfe bezahlt auch weiterhin keine psychotherapeutischen Sprechstunden. Gesetzlich versicherte Patient*innen haben einen Anspruch auf bis zu 5 psychotherapeutische Sprechstundentermine a' 50 Minuten, zusätzlich zu den 6 probatorischen Sitzungen.
Private Krankenversicherung
Die Leistungen der privaten Krankenversicherungen sind erheblich unterschiedlich und hängen vom vereinbarten Versicherungsmodell ab. Es wird dringend empfohlen, sich vor Beginn der Psychotherapie über die genauen Vertragsmodalitäten, die Antragstellung und die Erstattungsmöglichkeiten zu informieren. Während einige private Krankenkassen bis zu 30 Therapiesitzungen pro Jahr ohne Antragstellung oder besondere Prüfung übernehmen, gibt es andere private Krankenkassen, die keine Leistungen im Bereich der Psychotherapie vorsehen. Bitte lasse Dir die entsprechende Antragsformulare dann rechtzeitig übersenden.
Die Psychotherapeutische Praxis schließt dann vor Beginn der probatorischen Sitzungen mit Dir bzw. Deinen Eltern einen Behandlungsvertrag. Die Abrechnung erfolgt monatlich durch Übersendung der Liquidation, die dann innerhalb von 2 Wochen ohne Abzüge beglichen werden muss.
Bitte beachte auch hier, dass wir eine Privat-Abrechnung mit dem 3,5-fachen Steigerungssatz durchführen, der ggf. nicht in voller Höhe durch die private Krankenkasse erstattet wird. Eventuell ist dann mit einer Eigenbeteiligung zu rechnen.
Selbstzahler
Es besteht die grundsätzliche Möglichkeit, eine ambulante Psychotherapie auch vollständig selber zu bezahlen. Hierzu schließen wir Dir bzw. Deinen Eltern einen Behandlungsvertrag. Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt dann monatlich per Liquidation auf Basis der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) mit einem Zahlungsziel von 2 Wochen.
Bitte beachte auch hier, dass wir eine Privat-Abrechnung mit dem 3,5-fachen Steigerungssatz durchführen.
.Bei Fragen zur den Kosten und zur Abrechnung melde Dich doch einfach bei uns!