Videobehandlung

Die in der Psychotherapeutischen Praxis eingesetzte RED Connect Videosprechstunde hat als einziges System in Deutschland das Datenschutz-Gütesiegel des Unabhängigen Landesdatenschutzzentrums (ULD) und das ips-Gütesiegel der Datenschutz cert GmbH. Darüber hinaus ist die Software auch von der KBV geprüft und als zertifizierter Videodienstanbieter zugelassen. 

Technische Voraussetzungen

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Du benötigst einen PC, Laptop oder ein größeres Tablet. Dein Smartphone reicht leider nicht aus! Eine spezielle Software ist nicht nötig. Achte auf eine stabile Internet-Verbindung.

Bitte benutze unter Windows bzw. Apple einen der folgenden Browser. Andere Browser funktionieren (noch) nicht:

  • Google Chrome
  • Mozilla Firefox
  • Safari


Stelle bitte nicht den "Inkognito- oder Privat-Modus" ein - dann funktioniert es nicht.


Wie funktioniert die Videobehandlung?

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Bitte lade zunächst hier die Einwilligungserklärung zur Videosprechstunde herunter, fülle das Dokument aus und übersende es unterschrieben per Email, Fax oder per Post an die Psychotherapeutische Praxis. Ohne Einwilligungserklärung ist die Durchführung nicht möglich!


Nachdem die unterschriebene Einwilligungserklärung hier eingetroffen ist, melde Dich bitte  telefonisch oder per Email in der Praxis und teile mit, dass Du Dir eine Videosprechstunde wünscht. Wir rufen Dich dann zurück und klären die Voraussetzungen und den gewünschten Termin mit Dir ab.


Du erhältst dann von der Praxis einen Internet-Link und einen Zugangscode auf Dein Email-Account. Über diesen Link mit dem dazugehörigen Zugangscode meldest Du Dich dann ca. 5-10 Minuten vor dem vereinbarten Termin über einen der möglichen Internet-Browser von Windows bzw. Apple  (Google Chrome, Mozilla Firefox, Safari) an. Du betrittst dann ein "virtuelles Wartezimmer". Zum vereinbarten Zeitpunkt schaltet die Psychotherapeutische Praxis die Videosprechstunde frei und die Sitzung kann beginnen.


Das Anfertigen von Aufzeichnungen und Mitschnitten der Videobehandlung ist weder für die Psychotherapeutische Praxis noch für Dich zulässig und somit nicht erlaubt. Du solltest alleine im Zimmer sein und die Tür muss geschlossen sein. Störungen sollten vermieden werden.


Am Ende der Videosprechstunde beendet die Psychotherapeutische Praxis die Sitzung und Du wirst automatisch ausgeloggt.

Rechtliche Hintergründe

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Seit dem 1.4.2019 ist die Psychotherapeutische Praxis berechtigt, eine Behandlung im Rahmen einer genehmigten Kurzzeit- oder Langzeittherapie  per Video als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung durchzuführen. 


Seit dem 25.03.2019 dürfen ergänzend auch psychotherapeutische Sprechstundentermine und die probatorischen Sitzungen per Videobehandlung erbracht werden.
 

Sitzungen, die aus dem Kontingent der Langzeittherapie für die Rezidivprophylaxe genutzt werden, können ebenfalls per Video durchgeführt werden.


Standardisierte Testverfahren können bei Kindern und Jugendlichen per Video durchgeführt werden. 

Die Progressive Muskelentspannung nach Jacobson kann als Einzel- oder Gruppen-behandlung per Video erbracht werden.

Psychotherapeutische Gespräche können ebenfalls per Video erbracht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass vorab Diagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung im unmittelbaren Kontakt erfolgt sind.


Eine psychotherapeutische Akutbehandlung darf nicht per Video durchgeführt werden.

Gruppentherapeutische Behandlungen dürfen ebenfalls nicht als Videobehandlung erbracht werden. 



Für eine psychotherapeutische Behandlung im Allgemeinne aber auch für die Videosprechstunde ergeben sich aus der Berufsordnung der Psychotherapeuten folgende definierte fachliche Standards:


 1. Unmittelbarer persönlicher Kontakt

Der unmittelbare persönliche Kontakt ist der "Goldstandard" der Psychotherapie und dient der Herstellung einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Patient*in und Therapeut*in und ist die Grundlage für eine erfolgversprechende Therapie. Eine ausschließliche Fernbehandlung ist somit in einer Psychotherapie nicht möglich. 


Im Rahmen einer Psychotherapie kann es jedoch Situationen geben, in denen eine Videobehandlung sinnvoll ist. Hier gelten weitere Standards und Grundsätze. Hierzu gehört neben den Sorgfaltspflichten und einer gewissenhaften Berufsausübung die Schweigepflicht und Datensicherheit, aber auch Anforderungen an die Praxisräumlichkeiten und deren Trennung vom privaten Lebensbereich.


 2. Diagnostik und Indikationsstellung

Vor jeder psychotherapeutischen Behandlung muss eine Abklärung der psychischen Beschwerden erfolgen. Diese Diagnostik ist Grundlage für die Behandlung. Psychotherapeut*innen haben die Pflicht, sich ein eigenen Bild zu machen und alle Mittel der Diagnostik und Erkenntnisquellen ausschöpfen, die nach dem Stand der Wissenschaft zur Verfügung stehen. 


 3. Aufklärung 

Auch Aufklärung und Einwilligung in die (Video-) Behandlung erfordern grundsätzlich einen unmittelbaren Kontakt. Nur so kann sich der/die Psychotherapeut*in ausreichend rückversichern, dass Patient*in und Sorgeberechtigte verstanden haben, in welche Behandlung sie einwilligen. Dies gehört zu den wesentlichen berufsrechtlichen Pflichten, die Patienten und Sorgeberechtigten mündlich vor der Behandlung aufzuklären.


 

Grundsätzlich sind bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen bei der Indikationsstellung zur Videobehandlung die altersentsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten zu beachten. 

Ein Ausschluss der Videobehandlung kommt in Betracht, wenn sich das Behandlungssetting oder die erforderliche Interaktion nicht auf eine Kommunikation per Video übertragen lässt. Weiterhin müssen bei Kindern und Jugendlichen, die noch nicht 17 Jahre alt sind, die Sorgeberechtigten zustimmen.