Gutachten im Sozialrecht
Eine typische gutachterliche Fragestellung im Sozialrecht ist die Frage nach dem Vorliegen einer drohenden oder manifesten seelischen Behinderung nach §35a SGB VIII als Voraussetzung für die Gewährung von Eingliederungshilfemaßnahmen.
Im Rahmen der Gutachtenerstellung kommen in der Regel standardisierte psychodiagnostische Testverfahren zur Anwendung. Darüber hinaus erfolgt in Abhängigkeit von der Fragestellung eine genaue Exploration zur Problematik oder Symptomatik, die Erhebung der Anamnese sowie eine systematische Verhaltensbeobachtung. Üblicherweise werden auch vorhandene Vorbefunde nach psychologischen Gesichtspunkten ausgewertet.
Die erhaltenden Daten werden dann zur Erstellung eines schriftlichen Gutachtens verwandt, dass bei Bedarf auch mündlich erstattet und erläutert werden kann.
Die Kosten eines Gutachtes ergeben sich individuell nach zeitlichem Aufwand anhand der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) oder gemäß dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) und sind keine Leistung der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen.