Therapie
In unserem Gesundheitssystem ist die Verhaltenstherapie als eines von vier psychotherapeutischen Richtlinienverfahren zugelassen und wird aufgrund ihrer nachgewiesener Wirksamkeit von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen finanziert.
In der Psychotherapeutischen Praxis werden Kleinkinder, Kinder, Jugendliche und Heranwachsende bis zum 21. Lebensjahr diagnostiziert und psychotherapeutisch behandelt.
Verhaltenstherapeutische Verfahren basieren ursprünglich auf der Lerntheorie. Die Grundidee dabei ist, dass ein problematisches Verhalten erlernt wurde und somit auch wieder verlernt werden kann oder dass angemessenere Denk- und Verhaltensweisen erlernt werden können. Inzwischen wurde die Verhaltenstherapie in vielerlei Weise weiterentwickelt und in verschiedene Methoden ausdifferenziert.
Typische und in der Psychotherapeutischen Praxis je nach psychischer Störung angewandte Interventionen sind unter anderem die systematische Desensibilisierung, Konfrontations- und Expositionsverfahren, kognitiv-verhaltenstherapeutische Ansätze oder die Anwendung achtsamkeitsbasierter Strategien.
Dabei erfolgt neben der individuellen Behandlung nach Möglichkeit immer die Einbeziehung der Eltern oder sonstiger wichtiger Bezugs- und Betreuungspersonen, so dass in regelmäßigen Bezugspersonengesprächen auch spezielle Probleme im schulischen oder sozialen Umfeld geklärt werden können.